Quelle: Bote von Wilisch Juni 1999 Nr.125
Dazu folgende Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:
Das abgebildete Anwesen bereitet uns, wie auch einige andere Anwesen in den Ortsteilen der Gemeinde, große Sorgen, weil an ihnen nicht zu erkennen ist, daß Eigentum auch verpflichtet. Die Eigentümer und Grundstücksverantwortlichen sind verantwortlich für das Aussehen ihres Grundstückes. Der Bürgermeister kann nur eingreifen, wenn eine unmittelbare Gefahr vom Grundstück ausgeht. Für eine Ersatzmaßnahme durch den Gemeindebauhof gibt es hier keine Veranlassung. Es wäre auch fraglich, ob sie jemals bezahlt würde.
Das abgebildete Grundstück gehört einer Erbgemeinschaft und ist leider sehr klein. Der Gemeinde gehört nur der unmittelbare Straßenrand mit den Telefonhäusem und dem kleinen alten Feuerwehrgebäude. Selbstverständlich muß dieser Bereich auch gepflegt werden. Zur Zeit ist es aber so, daß andere Aufgaben den reduzierten Bauhof (Haushaltkonsolidierung) ziemlich auslasten, ein neuer leistungsfähigerer Multicar mit Gerätetechnik noch nicht geliefert werden konnte.
Mein Appell richtet sich an die Quohrener Einwohner, daß sie sich ähnlich dem Dorffest mit einbringen und selbst Hand anlegen. Das alte Telefonhäuschen wird bei einer passenden Gelegenheit abgebaut.
Schmidt, Bürgermeister